Qualitätsmanagment, Qualitätssicherung und Hygiene
Seit dem 01.01.2006 wird in unserer Praxis basierend auf dem Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2000 gearbeitet.
Dieser Din-Norm unterliegen auch die Hygieneanforderungen des Robert-Koch-Institutes, nach der in unserer Praxis die Instrumente und Geräte aufbereitet werden. Regelmäßige Wartung und Kontrollen werden von externen Technikern und Laboren vorgenommen.
Die fachliche Qualifikation der Behandler und Helferinnen wird durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung dem aktuellen Stand zahnärztlichen Wissens und Handelns angepasst.
Bioverträglichkeit von Zahnmaterialien
Alle in der Zahnmedizin verwendeten Materialien unterliegen einer strengen Untersuchung und Kontrolle nach dem Medizin-Produkte-Gesetz. Für alle von uns verwendeten Werkstoffe liegen Prüfberichte und Konformitätserklärungen vor, die die Bioverträglichkeit garantieren.
Auch der in unserem Dentallabor hergestellte Zahnersatz unterliegt diesen Prüfungen. Dem Patienten wird mit der Rechnung eine solche Konformitätserklärung überreicht.
Behandlungskosten
Der Grundsatz der gesetzlichen Krankenkassen zur Erstattung der Kosten von zahnärztlichen Leistungen lautet: Leistungen werden erstattet, wenn sie zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind.
Seit dem 01.01.2005 beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den medizinisch notwendigen Zahnersatzkosten mit einem befundorientierten Festzuschuss. Der Zuschuss richtet sich nach der günstigsten möglichen Versorgung, der so genannten Regelversorgung.
Die Zahnmedizin bietet jedoch in nahezu allen Bereichen Behandlungs- möglichkeiten an, die hinsichtlich ihrer Qualität z.T. weit über die von der gesetzlichen Krankenkasse finanzierte Basisversorgung hinausgehen. Allerdings muss alles, was über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht, im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung mit dem Patienten privat abgerechnet werden.
Auch bei privat versicherten Patienten ist der Umfang der Erstattung durch die Versicherungsgesellschaften begrenzt und einzelne Leistungen müssen ganz oder anteilig aus eigener Tasche finanziert werden.
Wir arbeiten bei der Rechnungslegung mit einer zahnärztlichen Abrechnungsstelle (HZA) zusammen. Bei größeren Beträgen ist auch Teilzahlung möglich - bei Zahlung innerhalb von sechs Monaten sogar ohne Berechnung von Zinsen.
Die HZA und wir helfen Ihnen bei der Korrespondenz mit Ihrer Versicherung, wenn es z.B. zu Rückfragen kommt.

