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Praxis für Zahngesundheit
Dr. Daniel Lenz
Petersilienstraße 8
24983 Handewitt
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Servicezeiten
08:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
08:00 - 13:00 Uhr 08:00 - 14:00 Uhr

Transparenz und Qualität für unsere Patienten

Durch umfangreiche Aufklärung und Beratung stellen wir für unsere Patienten bezüglich Kosten und den geplanten Vorsorge- und Behandlungsmaßnahmen eine hohe Transparenz sicher.

Unser Anspruch ist ein hoher Qualitätsstandard, den wir durch die Einführung eines Qualitätsmanagementsystem erreichen. Schon 2006 haben wir in unserer Praxis das Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2000 eingeführt.

Unser Service

Sprechen Sie uns an,
wenn Sie Fragen haben!

Für Ihre Fragen und auch Anregungen haben wir immer ein offenes Ohr. Kooperation und Vertrauen sehen wir als wesentliche Grundlagen unserer Tätigkeit - denn nur so erreichen wir gemeinsam optimale Ergebnisse.

Service

Recall -
wir erinnern Sie gerne an Ihren Termin!

Auf Wunsch erinnern wir Sie in vorher vereinbarten Zeitabständen an Ihren nächsten Termin, ob zur Kontrolle, zur professionellen Zahnreinigung oder zur Individualprophylaxe.

Neupatient ?

Für Sie haben wir auf einer gesonderten Seite Informationen zusammengestellt, die für Ihren ersten Besuch wichtig sind.

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Professionelle Zahnreinigung - Kostenübernahme

Der Prophylaxe-Tipp

Wussten Sie schon, dass viele gesetzliche Krankenkassen zumindest teilweise die Übernahme der Kosten für Ihre professionelle Zahnreinigung anbieten? Auf jeden Fall sollten Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die vielfältigen Angebote im Bezug zur Professionellen Zahnreinigung (PZR) zum Anlass genommen und eine Umfrage bei den 113 gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Die auf freiwillige Selbstauskünfte der Krankenkassen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, beruhenden Ergebnisse finden Sie auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Vielleicht ist auch Ihre Krankenkasse schon mit dabei.

Behandlungskosten

Spezielle Leistungen können je nach Situation zeitaufwendig sein. Sie gehören dann nicht immer zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen: Der Grundsatz der gesetzlichen Krankenkassen zur Erstattung der Kosten von zahnärztlichen Leistungen lautet: Leistungen werden erstattet, wenn sie zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind.

Seit dem 01.01.2005 beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den medizinisch notwendigen Zahnersatzkosten mit einem befundorientierten Festzuschuss. Der Zuschuss richtet sich nach der günstigsten möglichen Versorgung, der so genannten Regelversorgung.

Die Zahnmedizin bietet jedoch in nahezu allen Bereichen Behandlungs- möglichkeiten an, die hinsichtlich ihrer Qualität z.T. weit über die von der gesetzlichen Krankenkasse finanzierte Basisversorgung hinausgehen. Allerdings muss alles, was über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht, im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung mit dem Patienten privat abgerechnet werden.

Auch bei privat versicherten Patienten ist der Umfang der Erstattung durch die Versicherungsgesellschaften begrenzt und einzelne Leistungen müssen ganz oder anteilig aus eigener Tasche finanziert werden.

Wir arbeiten bei der Rechnungslegung mit einer zahnärztlichen Abrechnungsstelle (HZA) zusammen. Bei größeren Beträgen ist auch Teilzahlung möglich - bei Zahlung innerhalb von sechs Monaten sogar ohne Berechnung von Zinsen.

Die HZA und wir helfen Ihnen bei der Korrespondenz mit Ihrer Versicherung, wenn es z.B. zu Rückfragen kommt.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!